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MPU Gutachten

Allgemeins zum MPU Gutachten

Das MPU Gutachten ist das Protokoll über den Verlauf der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU). Es enthält alle relevanten Ergebnisse von Testdiagnostik, ärztlicher Untersuchung und psychologischem Gespräch mit abschließender Beurteilung des Probanden. Ziel ist es, eine Zukunftsprognose hinsichtlich der Fahreignung der zu beurteilenden Person zu liefern. Die Prognose stützt sich auf Fakten der Vergangenheit und Gegenwart wie der Auskunft des Verkehrszentralregisters, ggf. ärztlichen Gutachten, EtG-Nachweisen, Drogenscreenings sowie nicht zuletzt auf die Ergebnisse des Gesprächs mit dem Psychologen.
Das MPU Gutachten ist positiv, wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde an der Fahreignung des Antragstellers ausgeräumt werden konnten.

Die Untersuchung und also das Gutachten über die MPU wird ausschließlich vom Probanden in Auftrag gegeben. Untersuchungszeitpunkt und die Wahl der Untersuchungsstelle stehen frei.

Wichtig für Sie als Betroffenen: Sollten Sie negativ begutachtet worden sein, vermeiden Sie eine Übersendung des Gutachtens an ihre Führerscheinstelle. Eine derartige Verpflichtung gibt es nicht.


Illustration: Positives MPU Gutachten

Nachfolgend ein digitalisiertes, positives und anonymisiertes MPU Gutachten.

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Medizinisch Psychologisches Gutachten

[Persönliche Daten]

Allgemeine Präambel

Das vorliegende Gutachten stützt sich auf die Ergebnisse einer verkehrsmedizinischen und einer verkehrspsychologischen Untersuchung, die nach den Grundsätzen der Anlassbezogenheit und der Verhältnismäßigkeit durchgeführt wurde.

Die Begutachtung dient ausschließlich dem Zweck, spezielle Zweifel an der Fahreignung von Herrn __ abzuklären, oder zur Frage besonderer Eignungsvoraussetzungen Stellung zu nehmen.

Der Überprüfung der Fahreingungsfrage liegt ein interdisziplinärer medizinisch-psychologischer Ansatz zu Grunde; für die Beurteilung maßgeblich ist somit die vorliegende Befundkombination.

Herr __ wurde vorab über den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen Inhaltsbereiche der MPU informiert. Es wurde(n) die Fragestellung(en) der Behörde, die dahinterstehenden Annahmen und die Voraussetzungen einer günstigen Beurteilung der Fahreignungsfrage(n) dargestellt. Herr __ wurde über den Ablauf der Untersuchung bis hin zum Versand des Gutachtens aufgeklärt.

Folgende Richtlinien und Regelungen werden bei einer Begutachtung insbesondere berücksichtigt:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der jeweils gültigen Fassung
Fahrerlaubnisverordnung (FEV) in der jeweils gültigen Fassung
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit. Hrsg. Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe "Mensch und Sicherheit", Heft M 115, Februar 2000.
Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik. Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin; Bonn: Kirschbaum Verlag, 2009.

I. Anlass und Fragestellung der Untersuchung

Herr __ erteilte uns den Auftrag, ein MPU Gutachten anzufertigen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat ihn aufgefordert, das Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen. Die Fragestellung lautet:

"Ist zu erwartet, dass Herr __ auch zukünftig Alkoholmissbrauch i.S.d. Anlage 4 Nr. 8 zu §§ 11, 13, 14 FeV betreibt, und / oder liegen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter dem erforderlichen Maß vor?
Gibt es gesicherte Anzeichen, dass Alkoholabhängigkeit besteht?"

Überblick über die Vorgeschichte

Aktenübersicht

Die Akten der veranlassenden Verkehrsbehörde lagen bei der Begutachtung vor. Nach Aktenlage ergibt sich folgendes Bild:

1997: MPU zur Alkoholfragestellung mit günstiger Prognosestellung: Herr __ gab an, einen konsequent reduzierten Alkoholkonsum einzuhalten.

2001: Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr gegen 10.00 Uhr mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 3,72 Promille ermittelt um 11.17 Uhr.

2003: MPU mit günstiger Prognosestellung: Herr __ gab an, eine stationäre Entgiftung sowie Suchtberatungsgespräche absolviert zu haben und Alkoholabstinenz einzuhalten. Defizite in den Leistungstest wurden druch die Beobachtungen auf einer praktischen Testfahrt als kompensiert eingeschätzt.

2003: Erteilung der Fahrerlaubnis

2008: Trunkenheitsfahrt gegen 07.41 Uhr mit einer BAK von 0,65 Promille

2008: Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und vorsätzliche Trunkeheit im Straßenverkehr gegen 14.00 Uhr; Blutalkoholkonzentration (BAK): 2,68 Promille ermittelt um 16.15 Uhr.


Weitere Fremdanamnestische Angaben

Beigebrachte bzw. nachgeforderte medizinische und psychologische Bescheinigungen werden in Abschnitt III des Gutachtens dargestellt.

Begründung der Eignungsbedenken

Die Vorgeschichtsdaten lassen die Schlussfolgerung zu, dass sich bei Herrn __ bis zum Zeitpunkt der Auffälligkeit ein Trinkverhalten entwickelt hat, das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Fahrten unter Alkoholeinfluss führen wird.

Es ist davon auszugehen, dass ständig eine gewisse Anzahl alkoholisierter Fahrer am Straßenverkehr teilnimmt. Hinzu kommt, dass alkoholauffällige Kraftfahrer generell eine hohe Wahrscheinlichkeit aufweisen, erneut im Straßenverkehr alkoholisiert zu fahren. Diese Zusammenhänge sind in zahlreichen Untersuchungen wiederholt nachgewiesen worden (zitiert nach: Scheucher u.a.: 5 Jahre danach - Welche überdauernden Veränderungen werden durch eine Verkehrstherapie für alkoholauffällige Kraftfahrer erreicht. Blutalkohol, Vol. 39 (2002), S. 154-173).

Bei Herrn __ liegt eine Alkoholabhängigkeit vor. "Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen". (Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M115, Mensch und Sicherheit vom Februar 2000, S. 41).

Personen, bei denen eine Alkoholabhängigkeit vorliegt, sind aufgrund der vorliegenden Minderung in ihrer Fähigkeit, kontrolliert mit Alkohol umzugehen und der damit einhergehenen hohen Wahrscheinlichkeit eines übermäßigen Alkoholkonsums nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Eine hinreichende Trennung von Trinken und Fahren ist aufgrund dieser Kontrollminderung über den Alkoholkonsum nicht zu erwarten.

Häufiger starkter Alkoholkonsum führt des Weiteren zur Gewöhnung an die Giftwirkung und damit zur Unfähigkeit einer realistischen Einschätzung der eigenen Alkoholisierung und des hierdurch ausgelösten Verkehrsrisikos. Außerdem können abhängigkeitstypische Spätfolgen durch einen langfristigen Alkoholmissbrauch entstehen, die ebenfalls ein sicheres Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen oder ganz verhindern.

"Ferner besteht, wegen der allgemeinen Verfügbarkeit des Alkohols, bei Alkoholabhängigkeit und -missbrauch generell eine hohe Rückfallgefahr, so dass im Einzelfall strenge Maßstäbe anzulegen sind, bevor eine positive Prognose zum Führen von Kraftfahrzeugen gestellt werden kann". (S.42-43).

Voraussetzungen für günstige Prognosen

In den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung ist folgendes aufgeführt:

"War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Abhängigkeit nicht gegeben, so kann sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht (dies entspricht den Forderungen in § 13 Abs. 3 Nr. 1 FeV, dass Abhängigkeit nicht mehr bestehen darf). ..." (S. 42).

Die Frage der Führerscheinstelle darf daher nur dann in einem günstigen Sinne beantwortet werden, wenn es zu einer auf Dauer angelegten Abkehr von jeglichem Alkoholkonsum gekommen ist. Eine Entwöhnungstherapie oder vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung, soll die Stabilisierung der Abstinenz unterstützt haben.

Im Falle einer Alkoholabhängigkeit muss eine abstinente Lebensführung über mindestens ein Jahr eingehalten worden sein. Die Abstinenz sollte in der Regel durch Urinkontrollen auf EtG (Ethylglucuronid)-Werte belegt sein, die im Rahmen eines forensisch gesicherten Alkoholabstinenzkontrollprogramms erhoben wurden.

Nach Abschluss einer stationären Entwöhnungsbehandlung muss die Abstinenz im Regelfall ein Jahr, in besonders günstigen Fällen mindestens sechs Monate im Alltag stabilisiert sein. Bei anderen Maßnahmen gelten besondere Fristen, die ggfs. in der psychologischen Auswertung aufgeführt werden.

Die Alkoholabstinenz muss darüber hinaus auch aus psychologischer Sicht als stabil einzustufen sein. Das heißt, sie muss aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus erfolgt und in das Gesamtverhalten sowie persönliche Umfeld des Herrn __ integriert sein.

Weitere Bedingung für eine günstige Beantwortung der Frage der Führerscheinstelle ist das Fehlen von körperlichen Befunden, die auf einen Alkoholkonsum in jüngster Vergangenheit hindeuten.

Es dürfen zudem keine Anhaltspunkte für wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen. Evtl. von der Norm abweichende Befunde im körperlichen Bereich müssen mit einer angepassten Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr vereinbar sein.

III. Untersuchungsbefunde
Angaben zur Lebenssituation und zur Verkehrsbiografie

Herr __, 1948 geboren, ist nach eigenen Angaben verheiratet und Vater eines erwachsenen Sohnes. Er sei als Landwirtschaftskaufmann ausgebildet und habe eine Qualifikation als Agraringenieurökonom erworben. Er sei langjährig als Hauptbuchhalter in einem Landwirtschaftsbetrieb tätig, derzeit in Teilzeit. In seiner Freizeit beschäftige er sich mit Hof- und Gartenarbeit, Radfahren und Angeln.

Er habe erstmal 1966 eine Fahrerlaubnis (Motorrad / Pkw) erworben und sei privat im Durchschnitt ca. 10.000 Km jährlich unterwegs gewesen. Die berufliche Fahrleistung beziffere er auf 25.000 - 30.000 Km jährlich im Durchschnitt. Bis auf den aktenkundigen selbstverschuldeten Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss 2008 sei er unfallfrei geblieben. Ein früherer Entzug der Fahrerlaubnis wurde mit dem Hinweis, "__ 2008, Fahren unter Alkohol", bejaht. Es gebe derzeit keine offenen Bußgeld- und/oder Strafermittlungen gegen ihn.

Medizinische Untersuchungsbefunde

Vorgeschichte nach eigenen Angaben:

In der Anamnese ergaben sich keine verkehrsmedizinisch relevanten Erkrankungen.

Berufliche lebertoxische Exposition wurde verneint.

Medikamenteneinnahme:

Medikamenteneinnahme wurde verneint.

Behandlung hinsichtlich Alkoholmissbrauch / Alkoholabhängigkeit:

2001 befand er sich 2 Tage wegen der Alkoholproblematik in stationärer Behandlung.

Angaben zu Alkoholkonsum / Alkoholabstinenz:

Er habe zueletzt im Juli 2008 Alkohol getrunken.

Untersuchungsdaten:

[Persönliche Daten]

Laboruntersuchung vom Untersuchungstag:

Werte GOT / GPT / Gamma-GT
Die geprüften Laborparameter waren normgerecht.

Nachgeforderter Befund:

Es wird der Befund über eine Haaranalyse vom 02.02.2010 der DEKRA vorgelegt. Die Probenentnahme erfolgte nach Identitätskontrolle am 15.12.09. Die 3 cm lange Haarprobe wurde in einem nach DIN ISO EN 17025 zertifizierten Labor auf Ethylglucuronid untersucht. Der negative Befund wird als forensisch gesicherter Abstinenznachweis für 3 Monate gewertet.

Zusätzliche Laborbefunde (Praxis __)

Die Leberwerte GOT, GPT und GGT sowie das MCV waren am 31.07.08, 12.09.08, 23.10.08, 25.11.08, 13.01.09, 10.03.09, 14.04.09, 27.05.09, 03.07.09 und am 15.10.09 im Normbereich.

Psychologische Untersuchungsbefunde
Angaben aus dem psychologisch-diagnostischen Gespräch

Mit Herrn __ wurde am Untersuchungstag ein psychologisches Gespräch durchgeführt.

Die Exploration bezieht sich auf die von der Behörde gestellte(n) Frage(n) bzw. beschränkt sich auf die zur Beantwortung notwendigen Fragestellungen.

Die Gutachter orientieren sich an einheitlichen Verfahren zur Durchfühung der Exploration, um eine sachgemäße Durchführung gewährleisten und dem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit genügen zu können.

Das psychologische Untersuchungsgespräch (Exploration) stellt im Rahmen der Fahreignungsuntersuchung eine zentrale diagnostische Methode dar. Es ist nicht nur auf die aktuelle, subjektiv gesehene Situation von Herrn __ ausgerichtet worden, sondern beinhaltet ganz wesentlich die Beschreibung und Analyse des für die jeweilige Fragestellung relevanten Verhaltens und seiner Ursachen (Kunkel: Die Exploration als zentrale Methode in der Fahreignungsuntersuchung alkoholauffälliger Kraftfahrer. Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2 (1989) 376-380).

In der psychologischen Exploration hatte er Gelegenheit, sich zu seiner Vorgeschichte zu äußern, aber auch seine gegenwärtige Situation zu schildern und Vorsätze sowie Zukunftspläne, insbesondere die vorhandenen individuellen Ansätze und Bestrebungen zur Vermeidung künftiger Verkehrsauffälligkeiten darzustellen. Das Explorationgespräch wird in seinen wesentlichen Inhalten schriftlich aufgezeichnet.

Auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung wurde Herr __ hingewiesen.

Ferner bekam der Untersuchte Gelegenheit, seine heutige Einstellung zu den damaligen Vorkommnissen darzulegen. Dabei wurde insbesondere geprüft, ob eine selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und damit eine Basis für eine künftige Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse vorliegt.

In der folgenden Mitschrift werden teilweise Fragen bzw. Erläuterungen der Gutachterin wiedergegeben. Sie sind in Klamern gesetzt und mit Fragezeichen versehen.

Zur Verkehrsauffälligkeit und zum Alkoholtrinkverhalten

Zur wiederholten Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr und zu den Trinkgewohnheiten

Herr __ bemerkte, er habe reflektiert, wie sich das in seinem Leben mit dem Alkohol entwickelt habe. Er sei in der Kindheit sehr krank geworden. "Es hat angefangen, dass ich unter Depressionen leide. Kein Selbstbewusstsein. Da fing das an mit dem Sprachfehler. Ich war Außenseiter, zurückgezogen. Ich konnte nicht zum Ausdruck bringen, was ich wusste. Ich habe in meinem Leben mit 14 Jahren zum ersten Mal zur Jugendweihe Alkohol getrunken. Das hat sich fortgesetzt, keine Probleme, bis es 2001 zu einer Ehekrise kam. Ich wurde zum Alkoholiker, nur zurückgezogen. Zu der Zeit täglich vier bis fünf Bier und Cognac. Am Wochenende sieben bis acht Bier und sieben bis acht Schnäpse.

(Nach 2001 ernsthaft zur Abstinenz motiviert?) Das war ernsthaft gewesen bis Februar 2008. Da war ich mit meiner Frau im Urlaub. Ich habe mich wahrscheinlich überschätzt, da kannst du im Urlaub versuchen, kontrolliert zu trinken. Zum Abendessen täglich ein Glas Wein. Das hat sich zum Ende des Urlaubs auf zwei Glas Wein erhöht. Das habe ich täglich fortgesetzt mit einer Flasche Bier. Der Grund war, dass meine Frau im März krank geworden ist. Da hat sich das widergespiegelt in meinem Leben, wenn ich Probleme gekriegt habe.

(Ob er sich der Rückfallgefahr bewusst gewesen sei?) Ich hatte ein Gefühl, dass ich etwas ganz Schlimmes anrichte. Ich habe nicht erkannt, dass es so ein Ausmaß anrichten wird, dass ich wieder zum Alkoholiker werde.

(Ob er dann den Alkoholkonsum verheimlicht habe?) Das nicht, auch größere Mengen nicht. Das hat auch ausgeartet in Kritik von meiner Frau, von meinem Sohn. Wo die richtige Erkenntnis kam, war es schon zu spät.

(Fachliche Unterstützung gesucht?) Nach dem 19.7. war es passiert. Da habe ich sofort das Gespräch gesucht mit meiner Frau, meinem Sohn, meiner Arbeitsstelle. Ich hatte sofort vor, in die Klinik zu gehen. In Absprache mit meinem Arbeitgeber hieß es, ich soll versuchen, das aus eigener Kraft zu machen.

(Frühere Versuche, den Alkoholkonsum wieder einzustellen?) Der Gedanke war auf jeden Fall da. Da war es schon zu spät für mich.

Umstände der Auffälligkeit 04/2008?) Herr __ schilderte, er sei zuvor 60 Jahre alt geworden. Er habe natürlich gefeiert. Ich war 100% nicht der Meinung, dass ich Restalkohol hatte. Die Feier war am Freitag. Am Sonnabend Vormittag war ich mit den Gästen zum Brunch. Ich bin schon um 18.00 Uhr ins Bett gegangen.

(Wie der hohe Alkoholwert zustande gekommen sei?) Der Arzt hat zum Ausdruck gebracht, man rechnet, dass der Körper 0,1 pro Stunde abbaut. Es gibt aber auch Situationen, wo der Körper nicht so schnell abbaut.
(Nach welchem Alkoholkonsum gefahren?) Zur Feier seien es 10 Gläser Bier zu 0,3l gewesen plus 10 doppelte Jägermeister. Zum Brunch habe er fünf Gläser Bier zu 0,3l konsumiert.

(Umstände der Auffälligkeit 07/2008?) Da habe er sich von 20.00 bis 0.30 Uhr in der Gaststätte aufgehalten. Das sei Freitags gewesen. 7 Flaschen Bier, 7 doppelte Jägermeister. Am Sonnabend danach habe er bei Bauarbeiten mit einem Bekannten in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr weiter Alkohol konsumiert: Fünf Biere und fünf Schnäpse. Da kam um 13.30 Uhr der Anruf aus dem Krankenhaus. Da habe ich mich in meinem Rausch ins Auto gesetzt und wollte losfahren. Ich bin nicht weit gekommen, bis ich mit dem Auto beim Telefonieren gegen den Telegrafenmast gefahren bin. Fahrerflucht, da wurde ich angezeigt.
(Nachtrunk?) Zu Hause hatte ich noch zwei Flaschen Bier getrunken und zwei Schnäpse.

(Täglicher Alkoholkonsum damals?) Früh habe ich nich erst wohl gefühlt, wenn ich eine Flasche Bier hatte.
(Körperliche Entzugserscheinungen erlebt?) In den ersten zehn Tagen hatte ich sagenhafte Schwierigkeiten, Händezittern, Schlafstörungen. Übelkeit.
(Weitere soziale Auffälligkeiten durch Alkoholüberkonsum?) Mit mir selbst hat keiner gesprochen, nur mit meiner Familie. Der Arbeitgeber hat mir nie was gesagt. Ich habe mich auch zusammen gerissen. Am Arbeitsplatz hatte ich keinen Alkohol. An manchen Tagen habe ich um 15.00 Uhr Feierabend gemacht und ein Bier genommen. Arbeitstage habe er nicht versäumt.

(Ärztliche Hinweise erhalten?) Ich habe mich ab 31.7. in ärztliche Behandlung begeben. Zum Hausarzt. Ich habe es wirklich ohne Medikamente geschafft.

(Begründung für die Verzichtsentscheidung?) Herr __ erklärte, "ich würde mich ja total kaputt machen, wenn ich so weiter machen würde. Aus der Erfahrung von Februar 2008 sage ich, auch kein kontrolliertes Trinken - ein Alkoholiker kann nicht kontrolliert trinken. Kontrolliertes Trinken ist der Beginn der Rückfälligkeit. Ich finde ein Trinkmotiv, wenn ich Angst, Probleme habe. Wo kommt das her? Mit den Gefühlen befassen, das habe ich gemacht."

Zum veränderten Umgang mit Alkohol

Er habe Mitte Juli 2008 zum letzten Mal Alkohol getrunken. Herr __ äußerte: "Eines der wichtigsten Dinge, ich habe die Gelegenheit beim Schopf gepackt und gesagt, mein Problem kennt ihr alle. Ich habe keine Geburtstagsfeier oder öffentliche Veranstaltung ausgelassen. Von innen heraus ist das getilgt, es stört mich nicht mehr. Zu Anfang war ich ganz radikal. Hausbar raus, ich will es nicht sehen. Nach einem halben Jahr habe ich gesagt, ihr müsst es nicht vor mir verstecken, ich weiß was ich will."

(Strategien gegen die Rückfallgefahr?) Das möchte ich nicht verneinen. Die Ängste werden immer bestehen. Wenn wir irgendwelche Probleme haben, ziehe ich mich nicht zurück. Wir reden darüber, Probleme werden ausgeräumt. Wenn man das selbst nicht schafft, muss man sich Rat holen.

(Teilnahme an der Selbsthilfegruppe?) Der Stamm, der da ist, die haben es eigentlich begriffen. Ich schätze mich so ein, dass ich in der Gruppe anerkannt bin. Die fragen mich um Rat.

(Weitere Vorsorge?) In dem Stadium in dem ich war, sage ich, dass Rückfallgefahr besteht. Man sollte das nicht unterschätzen. Wenn ich in so eine Situation käme, sofort die Räumlichkeit verlassen, mich in ärztliche Behandlung begeben. Ich würde auch sofort eine Suchtberatung aufsuchen, ins Krankenhaus, entgiften. Wir sprechen miteinander, was vorher nie so war.

Zusätzlich beigebrachte Bescheinigungen

27.10.2009 und 5.1.2010: Zwei Bescheinigungen über die Teilnahme an Terminen der Selbsthilfegruppe Gransee, ausgestellt durch Peter Buhl (Gruppenleiter): 38 Termine seit 30.7.2008, vierzehntägig ohne Unterbrechung.

15.1.2010: Bescheinigung über die Teilnahme an einer MPU Vorbereitung im Umfang von 3 Einzelgesprächen seit Dezember 2009. Nach eigenen Angaben habe Herr __ sich seit Juli 2008 für eine alkoholabstinente Lebensführung entschlossen. Er wurde darin bestärkt, dies konsequent künftig beizubehalten und auch die Selbsthilfegruppen regelmäßig aufzusuchen. Ausgestellt durch Dr. __ , VIS Verkehrs-Institut-Strausberg, 15344 Strausberg.

Darstellung der testpsychologischen Untersuchungsverfahren und Befunde

Um auszuschließen, dass überdauernde verkehrsbedeutende Leistungsmängel vorliegen, wird eine standardisierte und normierte psychometrische Testung durchgeführt.

Die Anzahl der eingesetzten Leistungstests orientiert scih an den Fahrerlaubnisklassen der Untersuchten, der Fragestellung der Behörde und der Notwendigkeit einer Kompensationsprüfung. Der bzw. die Leistungstests sind so ausgewählt, dass sie eine möglichst geringe individuelle Schwankung bei Testwiederholungen aufweisen und die geprüften Leistungen einen engen Bezug zu den Anforderungen beim Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr haben.

Die Untersuchung der Funktionen des psychophysischen Leistungsvermögens, so weit diese für eine motorisierte Verkehrsteilnahme bedeutsam sind, erfolgte in Form eines oder mehrerer Einzeltests an einem computergesteuerten Testgerät mit programmierter Instruktions- und Testvorgabe am Bildschirm. Bei der Testeinweisung wird das individuelle Arbeitstempo und Testverständnis der Untersuchten berücksichtigt.

Leistungsergebnisse

Testergebnisse werden, so weit möglich, in Prozentrangwerten mitgeteilt. Der Prozentrang (PR) gibt an, wie viel Prozent einer vergleichbaren Gruppe von Personen (Kraftfahrer, Gesamtnorm) schlechtere bzw. gleiche Leistungen erzielt haben.

Maximal erreichbar ist ein PR von 100, schlechteste Leistung erhält den PR 0. Der mittlere Wert (PR 50) spiegelt die durchschnittlich zu erwartende Leistung wieder.

Die psychische Leistungsfähigkeit ist laut Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M 115, Mensch und Sicherheit, Februar 2000) ausreichend, wenn bei Personen mit einer Fahrerlaubnis der Gruppe 1 (FE-Klassen A, A1, B, BE, M, L, T, S) der Grenzwert eines Prozentranges von 16 nicht unterschritten wurde. Für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (FE-Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E, Fahrgastbeförderung) gelten höhere Anforderungen. Hier muss in der Mehrzahl der eingesetzten Testverfahren der Prozentrang 33 erreicht oder überschritten werden. Der Prozentrang 16 muss ausnahmslos erreicht worden sein. Von diesen Anforderungen darf nur abgewichen werden, wenn Minderleistungen z.B. situativ bedingt sind oder ausgeglichen werden können.

Die mit Herrn __ durchgeführte Testung und deren Ergebnisse sind im Folgenden beschrieben:

RST 3: Test für reaktive Stress-Toleranz

Dieser Einzeltest am ART 2020 (ACT + REACT TESTSYSTEM) erfasst die Reaktionskapazität und reaktive Belastbarkeit bei Mehrfach-Wahlreaktionen.

Der Test besteht aus drei Teilen, wobei in jedem Teil die gleiche Sequenz von 108 optischen und akustischen Signalen (5 Farbsignale, 2 weiße Lichtsignale, 2 Töne) mit vorgegebener Frequenz dargeboten wird. Auf alle Signale ist durch möglichst schnelle Betätigung der jeweils zugehörigen Taste zu reagieren. Die Signalabfolge der drei Testteile ist unterschiedlich schnell, wodurch der langsame 1. Teil als "Einübungsphase" der schnelle 2. Teil als "Belastungsphase" und der wieder etwas leichtere 3. Teil als "Erholungsphase" gekennzeichnet sind.

[Testergebnisse]

LL 5: Test zur Erfassung der visuellen Strukturierungsfähigkeit

Dieser Einzeltest am ART 2020 (ACT + REACT TESTSYSTEM) erfasst die visuelle Strukturierungsfähigkeit, d.h. die rasche und sichere Auffassungsleistung bei visuellen Orientierungsaufgaben.
Fünf Bilder mit je neun ineinander verschlungenen Linien werden nacheinander dargeboten. Die Bilder sind in ansteigender Schwierigkeit angeordnet. Die Aufgabe besteht darin, mit den Augen den Verlauf der Linien zu verfolgen und den Anfang der Linien dem jeweiligen Endpunkt zuzuordnen. Pro Bild stehen 40 Sekunden Bearbeitungszeit zur Verfügung.

[Testergebnisse]

Q1: Test zur Messung der Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie

Mit diesem Einzeltest am ART 2020 wird die Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie überprüft.

Es werden dabei vier einfach strukturierte Modellzeichen für die Testdauer unverändert dargeboten. Darunter wird ein Vergleichszeichen dargestellt. Durch Tastendruck ist anzugeben, ob das jeweilige Vergleichszeichen mit einem der Modelle identisch ist oder nicht. Unmittelbar im Anschluss an die Reaktion erscheint das nächste Vergleichszeichen. Die Bearbeitungszeit für jede Vergleichsaufgabe ist frei wählbar. Die Testperson bestimmt somit selbst Leistungstempo und Leistungsmenge innerhalb der vorgegebenen Testzeit von 7 Minuten.

[Testergebnisse]

DR2: Test zur Erfassung des Entscheidungs- und Reaktionsverhaltens in einem dynamischen Fahrsetting.

Mit diesem Einzeltest am ART 2020 wird das Entscheidungs- und Reaktionsverhalten in einem dem realen Verkehrsgeschehen nachgebildeten, dynamischen Umfeld erfasst.

Der Test wird in 2 Phasen (Instruktions- und Übungsphase sowie der eigentlichen Testphase) durchgeführt. Während der Testdurchführung ist kontinuierlich ein Pedal (Gaspedal) niederzudrücken, wodurch ein Weiterlaufen der Filmsequenz gewährleistet wird. Beim Erscheinen vorher festgelegter Symbole ist das Pedal zu wechseln (Bremspedal), wodurch die Videosequenz gestoppt wird. Insgesamt werden während der Videosequenz 30 Signale eingeblendet.

[Testergebnisse]

Fragebogenverfahren

Fragebogen zur Person

Dieser Fragebogen enthält Angaben zur Biografie und derzeitigen Lebenssituation von Herrn __ sowie zur bisherigen Fahrpraxis und Verkehrsauffälligkeit. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Explorationsgesprächs und die wesentlichen Angaben sind dort wiedergegeben.

IV. Bewertung der Befunde

Die im Teil II des Gutachtens dargestellten Voraussetzungen für eine günstige Prognose wurden anhand der oben erläuterten Methoden überprüft. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Testung ergibt sich für Herrn __ folgendes Bild:

Zur Bewertunbg der medizinischen Befunde

Die medizinisch körperliche Untersuchung und die ermittelten Laborwerte erbrachten keine Hinweise auf die Fahreignung einschränkende körperliche Bedingungen oder auf einen derzeitigen erhöhten Alkoholkonsum. Es liegen unauffällige Laborwerte vom 31.7.08 bis zum 15.10.09 vor. Weiterhin liegt ein forensisch gesicherter Alkoholabstinenznachweis für 3 Monate vor der Probenentnahme am 15.12.2009 vor.

Zur Bewertung der psychologischen Befunde

Die umfangreiche Überprüfung der geistigen bzw. psychisch-funktionalen Voraussetzungen erbrachte gegenwärtig zusammengenommen keine deutlichen verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen. Ein auffälliger Fehlerwert in der ersten Phase des Reaktionstest (RST3) kann durch die übrigen Testergebnisse als kompensierbar angesehen werden. Herr __ wäre also von seiner psychisch-funktionalen Leistungsfähigkeit her in der Lage, ein Kraftfahrzeug hinreichend sicher zu führen, wenn Alkoholeinwirkung als Gefahrenquelle ausscheidet.

In der nachfolgenden Darstellung werden die ERgebnisse des psychologischen Gesprächs im Hinblick auf die Fragestellung der Behörde bewertet.

Damit eine zuverlässige Einschätzung der vorliegenden Problematik erfolgen kann, müssen die Angaben zur Vorgeschichte verwertbar sein, die Schilderung der Vorgeschichte muss realistisch und widerspruchsfrei erfolgen.

Herr __ war bereit, sich zu seiner Vorgeschichte und seiner zwischezeitlich durchlaufenen Entwicklung zu äußern. Er zeigte sich gesprächsbereit und kooperativ. Es waren keine gravierenden Abweichungen in den Darlegungen zur bekannten Aktenlage festzustellen. Die Angaben von Herr __ sind für die Begutachtung verwertbar.

Für eine umfassende Beantwortung der Fahreignungsfrage war im vorliegenden Fall eingehend zu prüfen, inwieweit es Herrn __ zukünftig gelingen wird, zuverlässig weitere Trunkenheitsfahrten zu vermeiden. Hierbei war es zunächst erforderlich, das Ausmaß seiner Alkoholgefährdung nicht nur anhand der medizinischen, sonder auch psychologischen Untersuchungsbefunde abzuschätzen.

Aufgrund der Vorgeschichtsdaten ist davon auszugehen, dass sich bei Herrn __ (z.B. nach ICD 10, Bern: Huber 2000; Feuerlein, W. Alkoholismus, München: Beck 1997) eine behandlungsbedürftige Alkoholproblematik entwickelte. Folgende diagnostische Befunde weisen darauf hin:

Er ist wiederholt mit einer extrem hohen Blutalkoholkonzentration im Straßenverkehr aufefallen (2001: 3,72 Promille; 2008: 2,68 Promille) und berichtet von einem längeren starken Alkoholkonsum im zweitlichen Vorfeld. Auch nach mehrjährigem praktizierten Alkoholverzicht habe er Trinkmengen wieder stark gesteigert und exzessiv getrunken. Auch eine erneute Trunkenheitsfahrt 2008 mit 0,65 Promille BAK habe ihn nicht zur Verhaltensumkehr bewegt.

Der Alkoholkonsum sei in seinem Bewusstsein und in seinen Handlungen beherrschend gewesen. Er habe auch den Drang zum Alkoholkonsum erlebt. ("Früh habe ich mich erst wohl gefühlt, wenn ich eine Flasche Bier hatte").

Er berichtet von körperlichen Entzugserscheinungen. Er habe sich schließlich um eine fachliche Hilfe bemüht und eine Alkoholbehandlung angestrebt.

In diesem Fall erfordert eine positive Prognose eine stabile Abstinenz. Sie muss eine angemessene Dauer haben, von einem hinreichenden Problembewusstsein getragen, gegen Rückfälligkeit abgesichert und motivational gestützt sein.

Diese Voraussetzungen sind bei Herrn __ erfüllt. Er berichtete, dass er seit Juli 2008 keinen Alkohol mehr trinke.

Der Untersuchte schätzt das Sicherheitsrisiko seines Handelns unter Alkoholeinfluss realistisch ein und bewertet sein damaliges Verhalten als negativ ("ich würde mich ja total kaputt machen, wenn ich so weiter machen würde. Aus der Erfahrung von Februar 2008 sage ich, auch kein kontrolliertes Trinken - ein Alkoholiker kann nicht kontrolliert trinken. Kontrolliertes Trinken ist der Beginn der Rückfälligkeit."). Es liegt eine angemessene Krankheitseinsicht vor.

Im Zuge der Auseinandersetzung mit seinem Fehlverhalten hat Herr __ sich wieder zum Alkoholverzicht entschlossen. Seine Angaben stehen nicht im Widerspruch zu den medizinischen Befunden. Er nehme an einer Selbsthilfegruppe teil. Er komme besser mit den persönlichen Problemen klar, weil er darüber sprechen könne.

Seine Entscheidung zur Abstinenz ist durch die Einsicht eines Kontrollverlustes bei erneutem Alkoholkonsum begründet. Dies ist eine tragfähige Motivationsbasis für eine Alkoholabstinenz und verdeutlicht, das er sich ausreichend mit Rückfallgefahren auseinandergesetzt hat.

Eine dauerhafte Veränderung des Alkoholkonsums gelingt nur dann, wenn eine tiefgehende Einsicht in das Ausmaß des Missbrauchsverhaltens vorliegt. Dies konnte Herr __ im ausreichenden Maß belegen. Er konnte deutlich machen, dass er sich mit seinem früheren unkontrollierten Umgang mit Alkohol selbstkritisch auseinander gesetzt hat. Aus seinen unbeschönigenden Einsichten in die eigene Alkoholproblematik kann auf eine innere Distanzierung von früheren Gewohnheiten geschlossen werden.

Auch ist die Auseinandersetzung mit den trinkmotiven für eine dauerhafte Veränderung wichtig. Erst wenn die Gründe für den problematischen Umgangm it Alkohol erkannt sind, können Alternativen für deren Befriedigung gesucht werden. Herr __ hat in seinen Ausfühungen dokumentiert, dass er sich mit seinen inneren Motiven und den Auslösern für das Rückfallgeschehen 2008 befasst hat. Seine Überlegungen zu seinen Trinkmotiven sind differenziert.

So erwähnte er, dass er in der Jugend wenig Selbstbewusstsein entwickelt und sich bei Problemen immer zurückgezogen habe. Mit der Erkrankung seiner Frau sei er nicht zurecht gekommen ("Ich finde ein Trinkmotiv, wenn ich Angst, Probleme habe. Wo kommt das her? Mit den Gefühlen befassen, das habe ich gemacht"). Er habe sich jetzt mehr geöffnet. Er erfahre auch Unterstützung in der Familie und in der Selbsthilfegruppe. Er bagatellisiert die fortbestehende Rückfallgefährdung nicht. So hat er erkannt, dass der eingeschlagene Weg zur Erlangung einer wirksamen Kontrolle über seinen Alkoholkonsum am besten mit systematischer fachlicher Hilfe von außen erfolgreich fortgesetzt werden kann. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Herr __ die Verantwortung nicht abgibt, sondern sich selbst aktiv um seine Veränderung bemüht.

In seinen Schilderungen wurde erkennbar, dass er heute konstruktive alkoholfreie Bewältigungsmöglichkeiten ausreichend lange erprobt hat. Daher ist anzunehmen, dass er einer potenziellen Rückfallgefahr aus diesen Gründen alkoholfrei begegnen kann.

Die Befunde weisen zusammenfassend auf eine stabilisierte und in den Alltag integrierte Verhaltensänderung hin. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Trunkenheitsfahrt vertretbar gering ist.

V. Beantwortung der Fragestellung (und Empfehlungen)

Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse können wir die behördliche Eignungsfrage wie folgt beantworten:

Es ist nicht zu erwarten, dass Herr __ auch zukünftig Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 Nr. 8 zu §§ 11, 13 und 14 FeV betreibt und es liegen keine Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter dem erforderlichen Maß vor.

Es gibt Hinweiszeichen auf das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit, allerdings praktiziert Herr __ konsequente Alkoholabstinenz.

[Zeichnungen]