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MPU, im Volksmunde etwas abfällig auch "Idiotentest" genannt, steht für "Medizinisch Psychologische Untersuchung".
Sie dient den Fahrerlaubnisbehörden als Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung über den Entzung oder die Wieder- / Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Im Rahmen der Untersuchung wird die Fahreignung der betroffenen Person festgestellt. Fahreignung bedeutet hier die körperliche und geistige Eignung sowie die
Fähigkeit, ein motorisiertes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Diese Untersuchungen werden als notwendiges Instrumentarium zur Gewährleistung der Sicherheit des
öffentlichen Straßenverkehrs angesehen.
Soweit die offizielle Definition. Über tatsächlichen Sinn oder Unsinn der - übrigens nur in Deutschland existierenden - Institution MPU wird lebhaft gestritten.
Fakt ist jedoch, dass ein Ende der medizinisch psychologischen Untersuchungen zur Fahreignung nicht absehbar ist. Im Gegenteil sind die Hürden, die ein Betroffener zu ihrem erfolgreichen Absolvieren nehmen musste, im Laufe der letzten Jahre beständig gestiegen.
Ein gutes Beispiel dafür sind vorbereitende Maßnahmen. Bei einer Alkohol MPU genügte es früher, seine Abstinenz mittels Leberwerten nachzuweisen. Diese waren - auch bei weiterem Alkoholgenuss - relativ leicht zu manipulieren, wenn man wusste, wie.
Inzwischen reichen Leberwerte nicht mehr aus, es werden sog. EtG-Nachweise gefordert. Diese Nachweise geben deutlich mehr Aufschluss über den Betroffenen und sind manipulationsfester. Freilich gilt auch hier: Geht nicht gibt's nicht.
Ursächlich für die Anordnung einer MPU ist ein erhebliches Fehlverhalten im öffentlichen Straßenverkehr. Dieses muss freilich dokumentiert worden sein, etwa im Rahmen einer Polizeikontrolle.
Der Katalog möglicher Verfehlungen ist weitreichend. So kann es etwa schon genügen, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Mit Abstand am häufigsten ist das Überschreiten der zulässigen Blutalkoholkonzentration, BAK, am Steuer eines Kfz. Weitere häufige Ursachen sind außerdem Auffälligkeiten mit Drogen, BTM, die nicht notwendigerweise in Verbindung mit dem Straßenverkehr dokumentiert wurden, sowie etwa häufige Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, welche dazu führten, dass das Punktelimit in Flensburg überschritten wurde.
Die medizinisch psychologische Untersuchung gliedert sich in drei Teilbereiche:
a) Ärztlichen Untersuchung
Gegenstand der Untersuchung sind verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen (beispielsweise Epilepsie) sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit.
Die Befunde werden über je nach Auffälligkeit verschiedene Screenings erstellt, bei Alkoholauffälligkeiten etwa über die sogenannten Leberwerte oder die EtG-Nachweise.
Wir unterstützen unsere Kunden auch beim Erlangen von benötigten Sceenings, EtG-Nachweisen und anderen Bescheinigungen.
b) Testdiagnostik
In computergestützten Testverfahren werden Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit ermittelt.
Dies geschieht unter anderem durch Tests am sog. Wiener Determinationsgerät. In diesem Teil wird logisches Denken, Kombinationsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit gefordert.
Sie haben die Möglichkeit, diese Tests bei uns an einem originalen Gerät zu trainieren.
Dadurch werden Sie nicht mit unbekannten Aufgaben überrascht und vermitteln ein souveränes Bild.
c) Psychologisches Gespräch
Im Gespräch mit psychologischen Fachkräften wird eine Prognose über das zu erwartende zukünftige Verhalten des Probanden erstellt. Es geht im
Wesentlichen um die Einsicht in das frühere Fehlverhalten, die persönlichen Ursachen hierfür und die aus dem früheren Fehlverhalten gezogenen Konsequenzen.
Das psychologische Gespräch ist der wichtigste Teil der MPU.
Wir bereiten Sie eingehend auf dieses Gespräch vor und vermitteln Ihnen einen sicheren Weg durch die gutachterlichen Fragestellungen.
Für diese drei Untersuchungsphasen ist ein Zeitrahmen von 3-4 Stunden einzuplanen.
Warum sich auf die MPU Vorbereiten? Erfahren Sie hier mehr.
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