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Vom 23.01.2013
Werden anlässlich einer Verkehrskontrolle beim Betroffenen krümelige Substanzen gefunden, die an Haschisch oder Marihuana erinnern könnten, leiten die Beamten zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts gerne eine Durchsuchung der Wohnung bzw. Hausdurchsuchung in die Wege.
Dies ist ein äußerst unangenehmes Unterfangen für Betroffene. Sollten die Beamten tatsächlich fündig werden, kann auch dann - ganz unabhängig von einem konkreten Bezug zum Straßenverkehr - die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet werden.
Was jeder über eine Hausdurchsuchung und seine Rechte wissen sollte, fasst Herr RA Vetter vortrefflich in diesem Video zusammen. Anschauen!
Vetter über Hausdurchsuchungen auf Youtube
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