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Vom 18.01.2013
Die bereits im Beitrag vom 21.03.2012 thematisierte Punktereform hat im Dezember 2012 konkrete Gestalt in Form eines Gesetzesentwurfs (Bundesrat Drucksache 799/12 vom 21.12.2012) angenommen.
Ziel der Neuregelung sei es, "die bislang komplizierten, unübersichtlichen wenig transparenten Regelungen zum Punktesystem und Verkehrszentralregister durch einfachere und transparentere Regelungen zu ersetzen und somit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu leisten".
Wir begrüßen die Selbsterkenntnis hinsichtlich Übersichtlichkeit und Transparenz.
In einem Satz zusammengefasst werden ab Februar 2014 neue Punkte sparsamer verteilt und die Bußgelder erneut erhöht.
Wer bis dato schon fleißig Punkte in Flensburg zusammengetragen hat, sollte in 2013 dringend darüber nachdenken, noch schnell einige Punkte wieder loszuwerden. Denn: Bestehende Punkte werden im Februar 2014 in das neue Punktesystem konvertiert. Sodann ist ein Punkteabbau durch freiwillige Aufbauseminare nicht mehr möglich. Bislang sind mittels eines Fahrschulseminars noch bis zu vier Punkte abbaubar, mittels einer psychologischen Beratung bis zu Zwei.
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Bei der Umrechnung von bestehenden Punkten in die neue Punkteskala können Verkehrsteilnehmer teilweise mit Erleichterungen rechnen.
Ab dem 01.02.2014 werden Punkte nur noch für Verstöße vergeben, welche Bezug zur Verkehrssicherheit aufweisen. Diesem System folgend werden vormals angehäufte Punkte für Verstöße ohne Bezug zur Verkehrssicherheit gelöscht. Dies sind z.B. solche aus der Befahrung einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette, Fahren ohne Kennzeichen usw.
Punkte mit Verkehrssicherheitsbezug werden wie folgt in die neue Punkteskala, welche nur noch maximal 8 Punkte bis zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) erlaubt, umgerechnet.
Punkte nach altem System | Punkte nach neuem System |
---|---|
1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
18 | 8 |
Bedarf es bislang nur eines Vergehens, welches mit 40 EUR Bußgeld geahndet wurde um Punkte zu erhalten, so wird diese Grenze auf 70 EUR Geldbuße angehoben. Außerdem muss das Vergehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sein. Punkteträchtige Vergehen müssen Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben. Etwa bei einer Kollision beim Parken mit anschließender Fahrerflucht ist dies nicht gegeben. Mithin entfällt auch eine Belegung mit Punkten für diese Tat.
Künftig wird ein verpflichtendes Fahreignungsseminar beim Überschreiten der 6-Punkte-Marke eingeführt. Ein Punkteabbau erfolgt dadurch jedoch nicht. Die Seminare werden von einem Fahrlehrer und einem Psychologen abgehalten werden.
Werden ab 2014 dann 8 Punkte erreicht, wird wie bisher die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von einem halben Jahr entzogen. Außerdem muss dann eine MPU absolviert werden.
Bedeutsame Änderungen ergeben sich auch hinsichtlich den Tilgungsfristen von Punkten. Bisher wurde die Frist bei zwischenzeitlichen Vergehen erneut in Lauf gesetzt. Künftig verjährt jedes Delikt für sich zwei Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Allerdings wird die Zweijahresfrist bei schwereren Delikten auf fünf Jahre angehoben.
Schließlich wird der Bußgeldkatalog nach oben korrigiert - einige Bußgelder, etwa solche für Telefonieren während der Fahrt oder Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette werden gar verdoppelt.
Wir sind gespannt, welche Auswirkungen und Änderungen die neuen Regelungen in der Praxis bringen werden.
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